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CE-zertifizierter Eyeliner: EU-konform für Marken (schnelle Produktion)

Dec 05, 2025 0

Warum die CE-Zertifizierung für Eyeliner auf dem EU-Markt obligatorisch ist

Kosmetika, die im gesamten Europäischen Wirtschaftsraum verkauft werden, benötigen eine CE-Zertifizierung, und dazu gehören Produkte wie eyeliner . Die Anforderung ergibt sich aus den EU-Verordnungen speziell der EG-Nr. 1223/2009, einer Reihe von Vorschriften zum Schutz der Verbraucher durch strenge gesundheitliche und umweltbezogene Standards. Unternehmen, die ohne ordnungsgemäße CE-Kennzeichnung verkaufen, riskieren, dass ihre Produkte sofort vom Markt genommen werden, sowie Geldbußen, die pro Verstoß weit über eine halbe Million Euro betragen können. Wenn Hersteller zertifiziert werden, bedeutet dies, dass ihre Eyeliner-Produkte gründliche Sicherheitsprüfungen durchlaufen haben. Diese Tests untersuchen, ob gefährliche Mengen an Schwermetallen oder anderen verbotenen Inhaltsstoffen enthalten sind. Zudem wird überprüft, wie stabil das Produkt ist, wenn es unterschiedlichen Temperaturen und Lagerungsbedingungen ausgesetzt wird. Mikrobiologische Untersuchungen stellen sicher, dass sich im Laufe der Zeit keine schädlichen Keime im Produkt entwickeln, wodurch das Risiko einer Kontamination für Kunden vermieden wird.

Nichtkonforme Hersteller riskieren den dauerhaften Ausschluss vom „80 Milliarden Euro großen europäischen Kosmetikmarkt“. Über gesetzliche Anforderungen hinaus stärkt das CE-Zeichen das Verbrauchervertrauen: 72 % der EU-Käufer prüfen aktiv die Zertifizierung, bevor sie Kosmetikartikel erwerben. Für Eyeliner-Hersteller macht diese doppelte Funktion – Marktzugang sicherzustellen und Glaubwürdigkeit zu stärken – die CE-Konformität unabdingbar.

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Der CE-Kennzeichnungsprozess für Eyeliner: Eine schrittweise Compliance-Roadmap

Schritt 1: Identifizierung der anwendbaren Vorschriften und Durchführung einer kosmetischen Sicherheitsbewertung

Zunächst muss geprüft werden, ob das Eyeliner-Produkt in den Geltungsbereich der Kosmetik-Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 fällt, die weiterhin die einzige offizielle Regelung für Kosmetika in der gesamten Europäischen Union darstellt. Um diese Standards zu erfüllen, müssen Unternehmen einen sogenannten Sicherheitsbericht für kosmetische Produkte (CPSR) erstellen, der von einer Person stammen muss, die über ausreichende Kenntnisse in der Sicherheitsbewertung verfügt. Der Bericht selbst erfordert eine detaillierte Analyse jedes Inhaltsstoffs anhand zweier spezifischer Listen: Anhang II enthält Stoffe, die vollständig verboten sind, während Anhang III jene auflistet, die nur unter bestimmten Beschränkungen verwendet werden dürfen. Bei der Prüfung gängiger Pigmente, die in den meisten Eyelinern enthalten sind, wie Eisenoxide (CI 77499), sollten Hersteller deren Konzentrationen anhand der neuen Grenzwerte gemäß der Verordnung (EU) 2023/1545 erneut überprüfen. Auch die Chargenprüfung darf dabei nicht vergessen werden. Produkte müssen Stabilitätstests unterzogen werden, bei denen Proben über einen Zeitraum von drei Monaten hinweg bei etwa 40 Grad Celsius und 75 % relativer Luftfeuchtigkeit gelagert werden. Dies trägt dazu bei, mikrobiologische Probleme in der Zukunft zu vermeiden, und folgt den Leitlinien der Norm ISO 29621:2017.

Schritt 2: Erstellung der technischen Dokumentation und des Sicherheitsberichts gemäß Anhang I

Erstellen Sie einen vollständigen technischen Nachweis, der Folgendes enthält:

  • Vollständige Inhaltsstoffauflistungen mit CAS-Nummern und quantitativen Prozentangaben
  • Validierungsunterlagen zum Herstellungsverfahren
  • Den CPSR, einschließlich toxikologischer Risikobewertungen
  • Eine Produktinformationsdatei (PIF), die die Einhaltung der Guten Herstellungspraxis (GMP) belegt

Der CPSR gemäß Anhang I muss speziell Folgendes enthalten:

  1. Eine klare Aussage zur kosmetischen Sicherheitsbewertung
  2. Nachweis der Etikettierungskonformität – einschließlich taktiler Kennzeichnung (z. B. Braille) für blinde Nutzer gemäß EN ISO 17351
  3. Photostabilitätsdaten, die bestätigen, dass keine mutagenen Nebenprodukte bei UV-Bestrahlung entstehen
  4. Ophthalmologische Reizstoffuntersuchungen durchgeführt mit rekonstruierten humanen Hornhautmodellen (OECD-Testleitlinie 492)

Hersteller, die Dokumentationsfehler um 70 % reduzieren, erreichen typischerweise die Genehmigung bereits innerhalb von sechs Wochen.

Chemikalienkonformitätsintegration: Ausrichtung der Eyeliner-Formulierungen auf REACH-, CLP- und CE-Anforderungen

Die Konformität von Eyeliner-Produkten erfordert die Einhaltung dreier maßgeblicher chemischer Vorschriften: REACH, was für Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung von Chemikalien steht; CLP, das die Klassifizierung, Kennzeichnung und Verpackung abdeckt; sowie die CE-Kennzeichnung. Die REACH-Verordnung legt Grenzwerte für gefährliche Stoffe wie Blei und Arsen fest, die in Kosmetika vorkommen können und mit tatsächlichen Gesundheitsproblemen in Verbindung stehen. Dann gibt es CLP, das vorschreibt, dass alle Verpackungen mit klaren Warnhinweisen und ordnungsgemäßen Kennzeichnungen versehen sein müssen, damit Verbraucher wissen, womit sie es zu tun haben. Schließlich dient die CE-Zertifizierung als Nachweis, dass das Produkt sicher ist, nachdem es auf Toxizitätslevel getestet und Sicherheitsberichte erstellt wurden. Diese Anforderungen stellen sicher, dass Produkte, die in die Augen gelangen, den strengen Sicherheitsstandards in ganz Europa entsprechen.

Regelung Kernpunkte Eyeliner Auswirkungen
Erreichen Stoffbeschränkungen Verbietet krebserzeugende, erbgutverändernde und fortpflanzungsgefährdende Stoffe
CLP Gefahrenkommunikation Erfordert präzise, standardisierte Kennzeichnung chemischer Gefahren
CE Produktsicherheit Schreibt eine vollständige Sicherheitsbewertung und technische Dokumentation vor

Die Zusammenführung aller Elemente erleichtert die Einhaltung in der Praxis. Wenn Unternehmen REACH-Daten sammeln, fließen diese natürlich in die Produktklassifizierung gemäß CLP-Verordnung ein und unterstützen zudem die CE-Sicherheitsbewertungen. Ein Beispiel ist der Ersatz von Weichmachern. Der Austausch dieser Chemikalien gegen unter REACH zugelassene Alternativen vereinfacht die Handhabung der Gefahrenkennzeichnungen gemäß CLP-Vorgaben. Außerdem entfällt häufig die Notwendigkeit, aufwändige toxikologische Tests im Rahmen der CE-Bewertung erneut durchzuführen. Unternehmen, die eine solche Koordination bereits umgesetzt haben, berichten von Einsparungen von rund 30 Prozent bei den Kosten für Neutestungen. Zudem kommt es später deutlich seltener zu Produktrückrufen. Diese Einsparungen sind entscheidend, um Produkte verzögerungsfrei in ganz Europa auf den Markt bringen zu können.

Beschleunigte CE-Zertifizierung für Eyeliner: Strategien für einen schnellen Marktzugang in der EU

Verzögerungen bei der Konformitätsbescheinigung gemäß CE können die Markteinführung von Eyeliner um vier bis sechs Monate hinauszögern und wirken sich direkt auf Umsatz und Wettbewerbsposition aus. Strategische Vorbereitung beschleunigt behördliche Abläufe, ohne die Sorgfalt zu beeinträchtigen.

Vorteile vorab validierter Inhaltsstoffe und interner Sicherheitsbeauftragter

Die Verwendung von Pigmenten und Bindemitteln, die bereits validiert und im Cosmetic Products Notification Portal (CPNP) gelistet sind, bedeutet, dass Unternehmen nicht unnötige Toxizitätstests wiederholen müssen. Gleichzeitig verkürzt die Einbindung qualifizierter Sicherheitsbeauftragter innerhalb des Unternehmens die Bearbeitungszeit für die gesamte Dokumentation erheblich. Die Mitarbeiter, die diese Berichte intern erstellen, schließen Annex-I-Dokumente in der Regel etwa 40 % schneller ab als externe Berater, da sie mit den spezifischen Formulierungen des Unternehmens vertraut sind und auf frühere Sicherheitsbewertungen zurückgreifen können. Wenn Unternehmen diese Ansätze kombinieren, dauert die Zertifizierung von Produkten in ganz Europa häufig weniger als zwei Monate für Artikel, die alle regulatorischen Anforderungen erfüllen. Solche Effizienz erleichtert es erheblich, neue Kosmetika schnell auf den Markt zu bringen, während gleichzeitig die EU-Vorschriften eingehalten werden.

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